Hopfen und Malz - Gott erhalt’s!
Am 23. April 1516 verfügte der damalige Bayernherzog Wilhelm IV. das deutsche Reinheitsgebot für Bier, welches bis heute noch gilt. Dies gebietet den Bierbrauern, dass sie außer den vier Zutaten Gerstenmalz, Wasser, Hopfen und Hefe dem Bier nichts anderes zufügen dürfen.
Die Kunst des Bierbrauens ist wahrlich interessant und somit sind wir im Februar zur Brauerei Landwehr nach Reichelshofen gefahren, um den dortigen Brauern mal auf die Finger zu schauen.
Bei der Begehung durch die Hallen ließen wir uns deren Handwerk zeigen und erklären. Zuerst wird das Getreide angefeuchtet und zum Keimen gebracht. Dies ist das Mälzen. Das Malz gibt den Gehalt, die Fülle des Geschmacks.
Danach wird das sogenannte Grünmalz gedarrt, d.h. bei ca. 80° geröstet. Das Darrmalz wird geschrotet, kommt in einen großen Topf mit Wasser und wird erhitzt. Die Mischung aus geschrotetem Malz und Wasser heißt Maische.
In der heißen Maische verwandelt sich immer mehr Stärke des Malzes in Zucker. Der fertige Sud wird gefiltert, damit die Reste der Malzkörner zurückbleiben, und heißt nun Würze. Nun wird der dritte Bestandteil zugesetzt: der Hopfen.
Er gibt dem Bier das Aroma und bewirkt, dass das Bier auch wie Bier schmeckt.
Außerdem sorgt der Hopfen für die Haltbarkeit des Getränks. Die Würze mit dem Hopfen wird gekocht, wieder gefiltert und gekühlt. Nun kommt Bestandteil Nummer vier hinzu: Hefe, welche die Würze gären lässt.
Jetzt wird aus einem Teil des Zuckers Alkohol und Kohlensäure (die das Bier dann später so schön schäumen lässt). Die Hefe wird bei den meisten Biersorten wieder ausgefiltert. Nachdem wir viele dieser Stationen der Bierentstehung beäugt hatten, machten wir uns daran, im Bräustüble die verschiedenen Biere zu probieren. Bei Brezel und goldenem Gerstensaft ließen wir die Eindrücke des Nachmittags auf uns wirken.
Hier kommen wir bestimmt wieder hin!
Prost!








